Anwärterlehrgang für Schiedsrichter beginnt in Kürze

Nicht meckern, sondern pfeifen!

In der Zeit vom 10.11.2018 bis 08.12.2018 führt der KVFC einen Schiedsrichteranwärterlehrgang durch.

Teilnehmen kann im Prinzip jeder Interessent (auch Sportkameradinnen) – Voraussetzung ist lediglich ein Mindestalter von 12 Jahre.
Eine verbindliche Anmeldung mit Namen, Anschrift, Geburtsdatum, Telefon und Mail-Adresse der interessierten Sportkameradinnen und Sportkameraden ist an Schiedsrichterobmann des ESV Lok Chemnitz e.V., Michael Junghänel, bis zum 22.10.2018 erforderlich!

E-mail: michael.junghaenel@lok-chemnitz.com

Der Lehrgang findet an folgenden 4. Tagen statt:
– Samstag, 10.11.2018 – Samstag, 17.11.2018 – Samstag, 24.11.2018 – Samstag, 08.12.2018

 

Willst du als Schiedsrichter Spiele im Junioren- oder Männerbereich für den ESV Lok Chemnitz e.V. leiten?

Das solltest Du mitbringen:
– du bist sportlich
– mindestens 12 Jahre alt
– liebst den Fußball und das Reden
– arbeitest gerne im Team
– und triffst Entscheidungen
– im Monat mindestens 2x für Einsätze verfügbar (in der Woche oder am WE)

Vorteile als Schiedsrichter
– Schiedsrichter-Ausstattung (Trikot, Hose, Stutzen, Trainingsanzug, Regenjacke u.s.w.) wird vom Verein gestellt
– Fahrtkosten zu den Spielleitungen werden ersetzt
– daneben gibt es abhängig von der Spielklasse Aufwandsentschädigungen zwischen € 8 für Schülerspiele, € 300 (Regionalliga) und € 3800 (Bundesliga)
– Fahrgeld pro km 0,30 €
– Tagegeld für Hinfahrt 3,00 € und Rückfahrt 3,00 € (nur außerhalb des Wohnortes)
– Schiedsrichter-Ausweis berechtigt zum freien Eintritt für alle Spiele des Deutschen-Fußball-Bundes, dies gilt mit Einschränkungen auch für die Bundesliga sowie die zweite Bundesliga

Wie werde ich Schiedsrichter/ -in?
Du interessierst dich für die Ausbildung zum Schiedsrichter/ -in? Doch wie alt muss ich mindestens sein, wo kann ich mich anmelden und wie umfangreich ist die Ausbildung? Mit den nachfolgenden Stichpunkten werden Voraussetzungen, Ausbildung und weitere wichtige Fragen beantwortet.

Mindestalter: Die Schiedsrichter-Ordnung des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) empfiehlt ein Mindestalter von 12 Jahren.

Weitere Voraussetzungen: Die Schiedsrichter-Bewerber müssen Mitglied in einem Fußballverein sein, Interesse am Fußball haben und die Einsatzbereitschaft mitbringen, jährlich mindestens 20 Spielleitungen zu übernehmen und an Weiterbildungsveranstaltungen an zwei Tagen pro Jahr teilzunehmen.

Ausbildung: Je nach Landesverband 20 bis 50 Unterrichtsstunden im Zeitraum von drei bis zwölf Ausbildungstagen innerhalb von einer Woche bis sechs Wochen. Dabei Einführung in die Grundzüge der Fußballregeln.

Prüfung: Schriftliche (Beantwortung von Regelfragen) und auch körperliche Prüfung (zum Beispiel 1300-Meter-Lauf in sechs Minuten).

Einsätze: Nach Prüfung, je nach Alter im Junioren- und auch schon im Senioren-Bereich, beginnend in den Basisklassen. Hierbei erfolgt in der Anfangsphase möglichst Betreuung durch erfahrene Kollegen („Paten“).